Kontakt

 

  043 243 65 61

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer


Drucken E-Mail

 

Mietwagen / Umzugswagen

 

Unser Ziel ist es, die erste Wahl unserer Kunden zu sein. Um dies zu erreichen, bieten wir gleich bleibend hohe Servicestandards und eine faire und aufrichtige Geschäftspraxis.

Wir arbeiten effizient und konzentrieren uns darauf, die Bedürfnisse unserer Kunden stets zu erfüllen. Wenn wir unseren Kunden etwas versprechen, dann machen wir das Unmögliche möglich, um unser Versprechen zu halten.

 

 

 

 

Mercedes 212 mit Aufbau und Treppe

Masse : Höhe 2.10 m, Länge 4 m, Breite 2.05 m             Nutzlast : 950 Kg.

mercedes 212

CHF 150.-- 1/2 Tag

CHF 200.-- 1 Tag

CHf 250.-- Samstag

 

Im Preis inklusive :

100 Km für 1/2 Tag, 150 Km für 1 Tag ( weitere Km auf Anfrage)

Wolldecken

Spannsets

1 Rollkarre

gruen11

 

Mercedes 212 mit Aufbau und Treppe

Masse : Höhe 2.10 m, Länge 4 m, Breite 2.05 m             Nutzlast : 950 Kg.

mercedes 212

CHF 150.-- 1/2 Tag

CHF 200.-- 1 Tag

CHF 250.-- Samstag

 

Im Preis inklusive :

100 Km für 1/2 Tag, 150 Km für 1 Tag (Weitere Km auf Anfrage)

Wolldecken

Spannsets

1 Rollkarre

gruen11

 

Mercedes 212 mit Aufbau und Treppe

Masse : Höhe 2.10 m, Länge 4 m, Breite 2.05 m             Nutzlast : 950 Kg.

mercedes 212

CHF 150.-- 1/2 Tag

CHF 200.-- 1 Tag

CHF 250.-- Samstag

 

Im Preis inklusive :

100 Km für 1/2 Tag, 150 Km für 1 Tag (Weitere Km auf Anfrage)

Wolldecken

Spannsets

1 Rollkarre

gruen11

Iveco 35 mit Aufbau und Hebebühne

Masse : Höhe 2.20 m, Länge 4.20 m, Breite 2.05 m             Nutzlast : 750 Kg.

iveco

CHF 150.-- 1/2 Tag

CHF 200.-- 1 Tag

CHF 250.-- Samstag

 

Im Preis inklusive :

100 Km für 1/2 Tag, 150 Km für 1 Tag (Weitere Km Auf Anfrage)

Wolldecken

Spannsets

1 Rollkarre

gruen11

Iveco 35 mit Aufbau und Hebebühne

Masse : Höhe 2.20 m, Länge 4.20 m, Breite 2.05 m             Nutzlast : 750 Kg.

iveco

CHF 150.-- 1/2 Tag

CHF 200.-- 1 Tag

CHF 250.-- Samstag

 

Im Preis inklusive :

100 Km für 1/2 Tag, 150 Km für 1 Tag ( Weitere Km auf Anfrage)

Wolldecken

Spannsets

1 Rollkarre

gruen11

 

 

Kraftstoff

Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug mit nachstehendem Tankinhalt. Der Mieter muss das Fahrzeug mit mindestens dem gleichen Tankinhalt zurückliefern. Geht der Tankinhalt über die nachstehende Menge bei der Rückgabe hinaus, besteht für den Mieter

kein Anspruch auf Erstattung.

 

Fahrzeug-Zustand:

Der Vermieter stellt dem (den) Mieter (n) das vorgenannte Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Sofern kleine optische Mängel am Lack oder Kratzer und kleinere Karosserieschäden vorhanden sind, stellen diese keine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit dar und werden vom Mieter akzeptiert.

 

Mietvertrag

Der Mieter schließt mit RADIS Transport GmbH einen schriftlichen Mietvertrag ab. Als Miettag gelten 16 Stunden für einen Tag und 5 Stunden für einen ½ Tag. Bei Überschreitung wird ein Zusatztag zum jeweiligen Tarif berechnet.

 

Übergabe

Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt in unserer Vermietungsstation . Das Fahrzeug ist bei Übergabe auf

evtl. Schäden von Ihnen zu überprüfen. Hierüber wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das vom Mieter und Vermieter zu

unterschreiben ist. Reparaturen am Fahrzeug dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Navigationssysteme, Kindersitze, Schneeketten usw. können gesondert beim RADIS gegen Zahlung einer

Gebühr angefragt werden.

 

Alter des Fahrers

Das erforderliche Mindestalter beträgt 20 Jahre.

 

Führerschein

Der Fahrer muss min. 1 Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins .

 

Kaution

Der Mieter hat eine Kaution zu hinterlegen.

 

Zusatzfahrer

Zur Benutzung des Mietwagens ist nur die Person berechtigt, die im Mietvertrag aufgeführt ist. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, berechnen wir pro Tag und Fahrer eine Verwaltungsgebühr von CHF 20.- .

 

Tankregelung

Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Kraftfahrzeug mindestens mit demselben Tankinhalt zurückzustellen, mit dem er es übernommen hat, anderenfalls wird RADIS dem Mieter einen Pauschalbetrag in Höhe von CHF 100.- in Rechnung stellen. Der Ersatz für Kosten einer vorgenommenen Betankung durch den Mieter seitens RADIS ist ausgeschlossen.

 

Einreiseverbot

Dem Mieter/Fahrer ist es nicht gestattet, mit dem Fahrzeug außerhalb von der Schweiz, Österreich oder Deutschland zu fahren. Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren.

 

Hotelzustellung / Abholung

auf Anfrage und gegen Gebühr, innerhalb der Stadt Zürich CHF 30.- und außerhalb der Stadt CHF 1.50.- pro Kilometer (mindestens werden 30 Kilometer berechnet).

 

Haftpflichtversicherung

Im Mietpreis enthalten ist eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden . Nicht versichert durch die Haftpflichtversicherung sind Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst (diese Schäden sind nur durch die Vollkaskoversicherung gedeckt). Der Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei Bewusstseinsstörungen des Fahrers durch Alkohol, Medikamente oder Drogen. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch am Folgetag, der Versicherung bzw. dem Vermieter zu melden. Ein Versicherungsschein wird den Unterlagen beigelegt.

 

Unbefestigter Straßen

Das Befahren unbefestigter Straßen ist verboten und nicht versichert.

 

Bitte beachten Sie, dass die Haftungsreduzierung nicht eintritt, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder das Fahrzeug einer nicht fahrberechtigten Person überlassen worden ist (siehe unsere Mietbedingungen).

 

Durch folgenden Ereignissen verursachten Schäden sind durch die Versicherung nicht gedeckt:

  • durch Missachtung der allgemeinen Mietbedingungen des Autovermieters entstandene Schäden; das betrifft insbesondere auch das verbotene Befahren unbefestigter Straßen.

  • durch Trunkenheit am Steuer, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln entstandene Schäden

  • Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels

  • Schäden an Unterboden/Ölwanne

  • Privatgegenstände, die aus dem Auto gestohlen oder bei einem Unfall beschädigt wurden Folgekosten wie Abschleppkosten, Hotelübernachtungen, Telefonkosten etc.

Im Schadensfall sind folgende Punkte zwingend zu beachten:

  • sofort den Vermieter benachrichtigen

  • bei Beteiligung eines Unfallgegners die Polizei rufen und einen Polizeibericht erstellen lassen

  • bei Rückgabe des Fahrzeuges einen Schadensbericht vom Vermieter ausstellen und unterschreiben lassen.

Wir weisen darauf hin, dass eine Erstattung der Kaution dann abgelehnt werden muss, wenn die Versicherung (Teil- oder

Vollkasko) den Hauptschaden nicht reguliert.

 

Zusätzliche Versicherungen

Sie können zusätzliche Versicherungen wie z.B. eine Personeninsassenversicherung abschließen. Die Gebühren hierfür richten sich nach den Tarifen des Vermieters.

 

Informationen zum Verkehrsrecht Schweiz (Kurzfassung / ohne Gewährleistung)

  • Es ist eine Warnweste (Signaljacke) im Fahrzeug mitzuführen (im Fall einer Panne auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand, muss diese getragen werden).

  • auf den schweizerischen Straßen muss außerhalb geschlossener Ortschaften und auf den Autobahnen auch am Tage mit Abblendlicht gefahren werden.

  • zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge unter 3,5 t: Autobahn 120 - bei Nebel, Regen oder Schnee 100 km/h - Schnellstraße 100 - bei Nebel, Regen oder Schnee 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h – innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h

  • Es besteht auch in der Schweiz die uneingeschränkte Anschnallpflicht . Entsprechende Schilder befinden sich an allen Auffahrten.

  • Die Promillegrenze liegt bei 0,5;

  • Telefonieren ist in der Schweiz während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verboten.

  • Es ist verboten, einen Reservekanister mit sich zu führen.

Es gelten die Bedingungen des Mietvertrages.