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Mietwagen / Umzugswagen
Unser Ziel ist es, die erste Wahl unserer Kunden zu sein. Um dies zu erreichen, bieten wir gleich bleibend hohe Servicestandards und eine faire und aufrichtige Geschäftspraxis. Wir arbeiten effizient und konzentrieren uns darauf, die Bedürfnisse unserer Kunden stets zu erfüllen. Wenn wir unseren Kunden etwas versprechen, dann machen wir das Unmögliche möglich, um unser Versprechen zu halten.
Kraftstoff Der Vermieter übergibt dem Mieter das Fahrzeug mit nachstehendem Tankinhalt. Der Mieter muss das Fahrzeug mit mindestens dem gleichen Tankinhalt zurückliefern. Geht der Tankinhalt über die nachstehende Menge bei der Rückgabe hinaus, besteht für den Mieter kein Anspruch auf Erstattung.
Fahrzeug-Zustand: Der Vermieter stellt dem (den) Mieter (n) das vorgenannte Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand zur Verfügung. Sofern kleine optische Mängel am Lack oder Kratzer und kleinere Karosserieschäden vorhanden sind, stellen diese keine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit dar und werden vom Mieter akzeptiert.
Mietvertrag Der Mieter schließt mit RADIS Transport GmbH einen schriftlichen Mietvertrag ab. Als Miettag gelten 16 Stunden für einen Tag und 5 Stunden für einen ½ Tag. Bei Überschreitung wird ein Zusatztag zum jeweiligen Tarif berechnet.
Übergabe Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt in unserer Vermietungsstation . Das Fahrzeug ist bei Übergabe auf evtl. Schäden von Ihnen zu überprüfen. Hierüber wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das vom Mieter und Vermieter zu unterschreiben ist. Reparaturen am Fahrzeug dürfen nur mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Navigationssysteme, Kindersitze, Schneeketten usw. können gesondert beim RADIS gegen Zahlung einer Gebühr angefragt werden.
Alter des Fahrers Das erforderliche Mindestalter beträgt 20 Jahre.
Führerschein Der Fahrer muss min. 1 Jahre im Besitz eines gültigen Führerscheins .
Kaution Der Mieter hat eine Kaution zu hinterlegen.
Zusatzfahrer Zur Benutzung des Mietwagens ist nur die Person berechtigt, die im Mietvertrag aufgeführt ist. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, berechnen wir pro Tag und Fahrer eine Verwaltungsgebühr von CHF 20.- .
Tankregelung Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Kraftfahrzeug mindestens mit demselben Tankinhalt zurückzustellen, mit dem er es übernommen hat, anderenfalls wird RADIS dem Mieter einen Pauschalbetrag in Höhe von CHF 100.- in Rechnung stellen. Der Ersatz für Kosten einer vorgenommenen Betankung durch den Mieter seitens RADIS ist ausgeschlossen.
Einreiseverbot Dem Mieter/Fahrer ist es nicht gestattet, mit dem Fahrzeug außerhalb von der Schweiz, Österreich oder Deutschland zu fahren. Ausnahmen sind schriftlich zu vereinbaren.
Hotelzustellung / Abholung auf Anfrage und gegen Gebühr, innerhalb der Stadt Zürich CHF 30.- und außerhalb der Stadt CHF 1.50.- pro Kilometer (mindestens werden 30 Kilometer berechnet).
Haftpflichtversicherung Im Mietpreis enthalten ist eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden . Nicht versichert durch die Haftpflichtversicherung sind Schäden am gemieteten Fahrzeug selbst (diese Schäden sind nur durch die Vollkaskoversicherung gedeckt). Der Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei Bewusstseinsstörungen des Fahrers durch Alkohol, Medikamente oder Drogen. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, den Schaden unverzüglich, spätestens jedoch am Folgetag, der Versicherung bzw. dem Vermieter zu melden. Ein Versicherungsschein wird den Unterlagen beigelegt.
Unbefestigter Straßen Das Befahren unbefestigter Straßen ist verboten und nicht versichert.
Bitte beachten Sie, dass die Haftungsreduzierung nicht eintritt, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder das Fahrzeug einer nicht fahrberechtigten Person überlassen worden ist (siehe unsere Mietbedingungen).
Durch folgenden Ereignissen verursachten Schäden sind durch die Versicherung nicht gedeckt:
Im Schadensfall sind folgende Punkte zwingend zu beachten:
Wir weisen darauf hin, dass eine Erstattung der Kaution dann abgelehnt werden muss, wenn die Versicherung (Teil- oder Vollkasko) den Hauptschaden nicht reguliert.
Zusätzliche Versicherungen Sie können zusätzliche Versicherungen wie z.B. eine Personeninsassenversicherung abschließen. Die Gebühren hierfür richten sich nach den Tarifen des Vermieters.
Informationen zum Verkehrsrecht Schweiz (Kurzfassung / ohne Gewährleistung)
Es gelten die Bedingungen des Mietvertrages. |




