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> FAQ
Halteverbot
Eine Erlaubnis, bei Umzügen, Möbeltransporten und Wartungsarbeiten vorübergehend Halteverbotszonen einzurichten, erteilt die Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Stadt. In der Regel beantragen Sie die Halteverbotszone spätestens eine Woche vor dem Umzug. Die amtlichen Verkehrsschilder erhalten Sie gegen Gebühr bei ent-
sprechenden Verleihfirmen. Damit das Halteverbot greift, sind die Halteverbotsschilder fristgerecht aufzustellen. Die Fristen reichen von einer
Woche bis 24 Stunden vor dem Geltungszeitraum.

Bei der Einholung der Genehmigung Ihres vorübergehenden Halteverbots steht Ihnen selbstverständlich auch der RADIS zur Seite.

Fragen Sie einfach nach!