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Für die Beförderung von Umzugsgut gelten die gesetzlichen Regelungen im IV. Abschnitt des HGB und ergänzend unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Möbellagerungen gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des schweizerischen Möbeltransportgewerbes (ALB) als vereinbart. In allen anderen Fällen arbeiten wir ausschiesslich auf Grund der Allgemeinen schweizerischen Spediteurbedingungen (.). |
